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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Xray4Med

 

 

' 1 Allgemeines: Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote, Auftragsbestätigungen und aller Verträge über Warenlieferungen der Fa. Medxray e.K.. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Fa. Medxray e.K. schriftlich bestätigt sind. Mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen wurden diese anerkannt.

 

' 2 Angebote und Preise: Angebote von der Fa. Xray4Med sind freibleibend. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Messwerte sind Näherungswerte & stellen keine besondere Zusicherung von Eigenschaften dar. Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages. Dies gilt, um den technischen Fortschritt in Hard- & Software zu berücksichtigen und wenn keine Verschlechterungen für den Kunden gegenüber dem Angebot eintreten. Die Preise sind Netto-Euro- Preise und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese sind zum jeweils gesetzlich gültigen Satz gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich ab Lager ohne Installation, Einweisung, Verpackung, Frachtkosten & Versicherung.

 

' 3 Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit: Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Fa. Xray4Med schriftlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware von der Fa. Xray4Med innerhalb der Frist versendet wurde. Kommt die Fa. Xray4Med in Lieferverzug, und setzt der Auftraggeber eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen, und wird diese von der Fa. Xray4Med. nicht eingehalten, so kann der Auftraggeber unter Ausschluss weiterer Rechte vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist verlängert sich um einen angemessenen Zeitraum, wenn höhere Gewalt wie Feuer, Sturm, Wasser, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Krieg, Zollhindernisse bei der Fa. Xray4Med oder Vorlieferanten, bei Ausfall von Transportmöglichkeiten wie z. B.: von Flugzeugen vorliegt. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, wird die Fa.Xray4Med. von der Lieferpflicht freigestellt. Für Lieferungen von der Fa. Xray4Med ist Erfüllungsort der Standort von der Fa. Xray4Med. Mit Übergabe der Ware an die Post oder an einen anderen Transportführer geht die Gefahr an den Käufer über. Bei Annahmeverzug durch den Käufer, kann die Fa. Xray4Med. die Ware zu dessen Kosten einlagern. Nimmt der Käufer die zu liefernde Ware nach einer ihm gesetzten Nachfrist nicht ab, kann die Fa. Xray4Med die Erfüllung des Vertrages verweigern und als Schadenersatz den effektiven Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen fordern. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

' 4 Zahlungsbedingungen: Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen sind innerhalb von 8 Tagen, ohne jeglichen Abzug in bar zu leisten, bei Lieferungen von Medizinischen Anlagen wird noch am Tag der Bestellung vor der Installation 50 % der vereinbarte Kaufsumme in bar oder Ueberweisung vom Auftraggeber zu bezahlen, die Ware wird erst geliefert wenn die Anzahlung bezahlt worden ist und wenn die Fa. Xray4Med. darüber verfügen kann . Rechnungen für Warenlieferungen sind, sofern nichts schriftliches vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Zahlungen können nur von dazu ausdrücklich Bevollmächtigten angenommen werden. Die Bezahlung der Forderungen ist erst dann erfolgt, wenn die Fa. Xray4Med. darüber verfügen kann. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen teilweise oder ganz in Verzug, so hat er unbeschadet aller anderen Rechte des Lieferers - ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 6% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Verzug tritt ohne Mahnung ein. Eine Aufrechnung oder Rückbehaltung kann nur erfolgen, wenn Gegenansprüche rechtskräftig oder unstreitig sind.

 

' 5 Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller / Käufer zustehende Ansprüche (Vorbehaltsware), auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht zulässig. Erfüllt der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit ganz oder teilweise nicht, löst er fällige Schecks nicht ein, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstelung. vor, oder ist Vergleichs- oder Konkursantrag gestellt, so ist der Lieferer berechtigt, die Vorbehaltsware sofort an sich zu nehmen. Der Besteller gewährt dem Lieferer oder dessen Beauftragten während der Geschäftsstunden Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Fa. Medxray e.K. ist berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus dem Erlös zu befriedigen.

 

' 6 Gewährleistung, Haftungsbeschränkung: Gewährleistungsverpflichtung wird für nachweisliche Fabrikations- und Materialfehler, einschließlich schriftlich zugesicherter Eigenschaften ab Lieferdatum übernommen. Die Gewährleistung für von der Fa. Xray4Med installierte Anlagen wird nur dann gewährt, wenn die von den Herstellern vorgeschriebenen Wartungsarbeiten (mindestens zweimal im Jahr) durchgeführt werden können. Der Käufer verpflichtet sich die vereinbarte Wartungstermine einzuhalten und der Fa. Medxray e.K. freien Zugang zu den jeweiligen Anlagen zu gewährleisten. Weigert sich der Käufer die Wartungstermine einzuhalten erlischt mit sofortiger Wirkung die Gewährleistungspflicht. Mängel müssen der Fa. Xray4Med. unverzüglich und schriftlich angezeigt werden. Die Fa. Xray4Med verpflichtet sich, Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist nach Gefahrübergang, nach freier Wahl unentgeltlich nachzubessern, Ersatz zu liefern oder den Kaufpreis zu erstatten. Wird innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Ersatz- / Überbrückungsgerät von der Fa.Xray4Med. geliefert, so werden die Transportkosten von dem Kunden getragen. Die Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich gemeldet wurden; die Ware durch unsachgemäße Behandlung und Lagerung gelitten hat oder wenn an ihr unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen ohne Zustimmung der Fa. Xray4Med. vorgenommen worden sind. Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreises nicht. Verkauft der Kunde die gelieferte Ware (Hard- & Software) haftet der Kunde für die Gewährleistung. Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder ein System aus mehreren Geräten mit oder ohne Software, so gilt mit Auftragserteilung vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Teil, Gerät oder jeweiliger Software gilt. Werden Betriebs- & Wartungsanweisungen nicht befolgt, vom Käufer Änderungen vorgenommen oder Teile ausgewechselt, oder Verbrauchsmaterialien verwendet, welche nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfallen sämtliche Ansprüche oder Rechte; es sei denn, dass der Mangel nicht darauf zurückzuführen ist. Wird dem Kunden eine Gewährleistungsfrist die über die gesetzliche Frist hinausgeht gewährt, so kann er aus dieser keinen Anspruch auf Ersatz, Wandlung oder Schadenersatz herleiten. Ansprüche & Rechte des Käufers wegen Mängeln beschränken sich ausschließlich auf Nacherfüllung. Sollte diese fehlschlagen, kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Werden keine Mängel an den Liefergegenständen festgestellt, trägt der Kunde die Überprüfungskosten. Der Kunde wird ausdrücklich auf eine tägliche Datensicherung zur Vermeidung von Datenverlust hingewiesen. Nach heutigem Stand der Technik können auch Original- Datenträger mit Viren befallen sein. Wir liefern die Produkte mit entsprechender Sorgfaltspflicht. Sollte trotzdem mit Viren befallene Software geliefert werden, haftet die Fa. Xray4Med nur bei grober Fahrlässigkeit. Bei Lieferung von Originalsoftware (z. B.: eine Betriebssystem-Software), befreit uns der Kunde von jeglicher Haftung: Ansprüche & Rechte wegen Mängeln, stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Von der Fa. Xray4Med verkaufte gebrauchte Geräte an Vollkaufleute sind von der Gewährleistungs- und Garantie Pflicht ausgeschlossen. Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen die Fa. Medxray e.K. und deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind. Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten entstehen, insbesondere auch solche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, schuldhafter Forderungsverletzung und fahrlässig begangener unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf den Verlust von Daten, Einkommens- & Auftragsverluste u. Nutzungs-Ausfall. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften, zwingend gehaftet wird.

 

' 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand. Bei Vollkaufleuten gilt für Lieferungen, Zahlungen oder Streitigkeiten der zuständige Gerichtsstand für den Firmensitz der Fa. Xray4Med. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten zwischen der Fa. Xray4Med und dem Kunden nicht.

 

' 8 Sonstige Vereinbarungen und Verbindlichkeiten des Vertrages: Sollten einzelne Regeln dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrages selbst nicht berührt. Diese Schriftformvereinbarung kann auch nur schriftlich geändert werden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die aus der Geschäftsbeziehung gewonnenen Daten von der Fa. Xray4Med. im Sinne des Datenschutzgesetzes für eigene geschäftlichen Zwecke, auch innerhalb verbundener Unternehmen verwendet werden können.

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